Ihr Baum braucht Pflege oder muss gefällt werden?

Ihr Baum…

  • ist zu groß
  • hängt über Haus/Garage/Wintergarten
  • zerstört Wände/Fundament
  • ist brüchig
  • ist vielleicht nicht mehr standfest
  • stört den Nachbarn
  • blockiert den Satellitenempfang
  • nimmt zu viel Sonne weg?


Baumpflege

Unsere Baumpflege startet mit einer fachgerechten Begutachtung und der Abschätzung von Gefahrenpotential und Standsicherheit Ihres Baumes.

Um optimal wachsende Bäume und eine ansprechende Optik zu erhalten, nehmen wir uns viel Zeit für die Pflege. Dazu werden z.b. tote oder mit Krankheiten befallene Äste entnommen.

Nimmt ihr Baum zu viel Licht weg, so kürzen wir störende Äste fachgerecht.

Natürlich entsorgen wir anfallendes Geäst und Holz sauber und schnell.

Manche Bäume wachsen einigen über den Kopf bzw. sind eine Gefahr für Haus und Heim, sodass ein Fällen notwendig ist. Mit Hilfe von Seilklettertechnik können wir einzelne Äste oder auch ganze Bäume abtragen.

Mit unserer Wurzelstockfräse entfernen wir störende Baumstümpfe vollständig ebenerdig.

Bäume müssen irgendwann gefällt werden.

Wir sind Spezialisten für komplizierte Fällungen

Kann der Baum nicht auf einmal gefällt werden, können wir den Baum Stück für Stück von “oben nach unten” abtragen. Dabei schonen wir sowohl Gebäude die unter dem Baum stehen, als auch Ihren Garten!

Mit unserer Seilklettertechnik (das heißt “von oben nach unten”) können wir auch “Problembäume” die über Gebäude ragen, oder bei beengten Verhältnissen sicher entfernen.

Ihr Baum ist zu groß oder sie haben Bedenken dass eine Gefahr von ihm ausgeht?

  • Fragen sie jetzt nach einem kostenlosen Begutachtungstermin durch unser Kontaktformular, oder rufen Sie uns an: 0163 986 34 34.
  • Nach Begutachtung erhalten Sie einen Handlungsvorschlag mit einem Kostenvoranschlag zum Fixpreis.
  • Am vereinbarten Termin besprechen wir nochmals alle Details, bereiten alle sicherheitsrelevanten Dinge vor und pflegen bzw. fällen Ihren Baum wenn notwendig auch mit Seilklettertechnik (bei beengten Verhältnissen werden einzelne Aststücke mit Seil abgelassen).
  • Auf Wunsch fräsen wir den Wurzelstock und häckseln und entsorgen das Grüngut.

Darf ich einen Baum jederzeit kappen bzw. fällen?

Gemäß §39 Abs. 5 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist es verboten, Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen […] in der Zeit von 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen.

Private Zier- und Nutzgärten gehören jedoch zu „gärtnerisch genutzten Grundflächen“, somit können Bäume in Ihrem Privatgarten das ganze Jahr gefällt werden!

Die artenschutzrechtlichen Verbote des § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz gelten jedoch das ganze Jahr ohne Befristung. Sofern sich also z.B. ein belegtes Vogelnest im Baum befindet, wäre eine Fällung/Kappung während der Belegung nicht zulässig.

Außerdem kann in der Stadt/Gemeinde gegebenenfalls eine „Baumschutzsatzung” das Fällen von Bäumen verbieten. Wir helfen Ihnen gerne bei der Kontaktaufnahme zu Ihrer zuständigen Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt.

Kranke und tote Bäume sowie Bäume von denen eine unmittelbare Gefahr bergen, können jederzeit gefällt werden. Ebenso ausgenommen sind alle Pflegetätigkeiten.